proklamation

Chriesipaar 2025/2026 Nicole und Markus

 

 

Im Namen der Fasnachtsherscher:in Chriesimuetter Nicole und des Chriesivaters Markus ergehen folgende Erlasse:

  1. Sämtliche Verkehrsteilnehmer, sei es Autos, Traktoren, Kleintransporter, Motorräder, Velos oder auch Fussgänger haben sich auf der Kehrsitenstrasse, wenn das Chriesipaar nach oder von Kehrsiten auf der Strasse unterwegs ist, an folgende Regeln zu halten:
  • Die entgegenkommenden Fahrzeuge müssen immer und in jeder Situation dem Chriesipaar den Vortritt überlassen und egal wie weit die Ausweichstelle zurück liegt, jederzeit den Rückwärtsgang einlegen und schnellstmöglich dem Chriesipaar den Weg frei machen.  
  • Bei nächtlichen Fahrten müssen in jedem Fall beim Zurücksetzen die Hauptscheinwerfer auf Standlicht umgeschaltet werden, damit das Chriesipaar auf keinen Fall geblendet wird.
  • Fussgänger sollen sich unverzüglich in Einerkolonne und alle auf die gleiche Strassenseite begeben, um dem Chriesipaar möglichst viel Platz zum Kreuzen zu gewährleisten.
  • Die 30er Geschwindigkeit ist von allen strikte einzuhalten, nur der Chriesivater Markus ist befugt, schneller auf der Kehrsiterstrasse unterwegs zu sein.
  1. Sollte das Chriesipaar ab und zu auf dem Seeweg von oder nach Kehrsiten unterwegs sein, soll das gesamte Personal der Schifffahrtsgesellschaft SGV inklusive dem Kapitän das Chriesipaar mit einem Händedruck und Verbeugung gebührend begrüssen und einen Ehrenplatz in der 1. Klasse bereit halten.
  2. Jede*r Restaurantbesitzer*in in Kehrsiten hat sich beim Chriesipaar innert einer Frist von 10 Tagen ab dem heutigen Tag über die Vorlieben des Chriesipaares zu informieren und gegebenenfalls die Getränke- und Menuekarten entsprechend anzupassen.
  3. Im Dorf Wolfenschiessen, Heimat- und Wohnort des Chriesipaares, ist ab sofort zu beachten, wer dem Chriesipaar begegnet, muss in jedem Fall das Chriesipaar mit den Worten, «seid gegrüsst geschätztes Chriesipaar» begrüssen und dabei, wenn vorhanden, den Hut, die Kappe oder das Cap vom Kopf abheben.
  4. Rechts an der Hauptstrasse nach Engelberg soll Eingangs Dorf ein grosses Hinweisschild aufgestellt werden, das jede*n Autofahrer*in der/die durch Wolfenschiessen nach Engelberg fährt, darauf hinweist, welches Hoheitsgebiet er/sie gerade durchfährt. Damit jede*r Motorfahrer*in dieses Schild auch beachtet und es gut lesbar ist, soll es ausreichend beleuchtet sein und die Geschwindigkeitstafeln durchs Dorf sollen von generell 50 auf generell 20 km/h geändert werden.
  5. Sämtliche in Wolfenschiessen direkt an der Hauptstrasse stehenden Häuser müssen nach der Entfernung ihrer Weihnachtsbeleuchtungen die Häuser mit Chriesis dekorieren. Die Chriesidekorationen müssen unbedingt entweder beleuchtet werden oder selbstleuchtend sein.
  6. Das Glockengeläute der Kirche in Wolfenschiessen, die direkt vis à vis vom Schlafzimmer des Chriesipaares steht, soll ab sofort, um den Schlaf des Chriesipaares nicht zu stören, morgens um 6.00 Uhr das dreiminütige Geläute einstellen.

  7. Sämtliche Gaststätten im ganzen Kanton Nidwalden haben sich an folgende Regel zu halten: Bestellt die Chriesimutter eine Stange Panaché, so ist dem Bier automatisch statt Citro oder Wasser ein Sanbitter rot beizumischen. Ebenfalls sind genügend Mon Chéri Pralinen jederzeit bereit zu stellen, dies wird während den ganzen 2 Amtsjahren zur Pflicht.

 

So geschrieben und dem Chriesivolk verkündet im Januar des Jahres 2025, ist diese Proklamation gültig ab dem heutigen Tag bis zum Ende der Regentschaft von Chriesimutter Nicole und Chriesivater Markus.

 

11. Januar 2025